Bis auf Widerruf gilt:
Bei allen Kennzeichnungen (Wasser, Aus, GUR) gilt im Zweifel die farbige Linie. -------------------------------------------
An allen Wasserhindernissen gilt, soweit vorhanden, die Mauer als Grenze des seitlichen Wasserhindernisses.
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FRISCHE WILDSCHWEINSCHÄDEN auf dem gesamten Platz gelten als Boden in Ausbesserung.
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Das PILZSUBSTRAT am Fuße der Bäume ist integrierter Bestandteil des Platzes.
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Alle eindeutig durch Platzarbeiten entstandenen Schäden und Baustellen sind Boden in Ausbesserung.
News
03.09.10
Zusätzliche Platzregeln
Achtung: Regelung "Ball aufnehmen und reinigen" mit sofortiger Wirkung (Sa., 04.09. 19.00...
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